Kostenfalle Indexmiete

 

Mietzinsvereinbarungen, die mit Wertsicherungsklauseln versehen sind und eine Anpassung der Mieten auf Basis von Veränderung des Verbraucherpreisindexes erlauben, werden aufgrund der aktuellen Energiepreisentwicklung für alle betroffenen gewerblichen und privaten Mieter zur großen Belastung. Entwickelten sich die Preise für Energie bereits seit Januar 2022 im Verhältnis zum Gesamtindex leicht überdurchschnittlich, werden sie ab Januar 2023 infolge der von den Versorgungsunternehmen bereits angekündigten Preiserhöhungen für Gas und Strom den Gesamtindex weit übermäßig beeinflussen. Mietzinsen, die teilweise in den vergangenen Monaten nicht selten um 15% und mehr erhöht wurden, drohen noch erheblicher zu steigen.

Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Erstberatung zu Ihrer Mietanpassungsklausel an. Bitte beschreiben Sie uns Ihren Fall in unserem Kontaktformular und senden Sie uns ggf. aussagekräftige Unterlagen zu.

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